Voreingestelltes WLAN-Passwort muss nicht zur Störerhaftung führen
Das Amtsgericht Hamburg (Urteil vom 09.01.2015, Az: 36a C 40/14) entschied, dass das Werksseitig eingestellte WLAN-kennwort nicht zur Störerhaftung führen muss, sofern dieses entsprechend individuell und sicher eingestellt ist.